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Die Eigenheimzulage bleibt erhalten, wird aber ab diesem Jahr deutlich gekürzt. Dies hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) vom 29. Dezember 2003 beschlossen.
Die Änderungen im Detail:
- Der Bau oder Kauf eines Neubaus wird durch die neue Eigenheimzulage ab 1. Januar 2004 genauso gefördert wie der Erwerb von gebrauchten Immobilien. Der Fördergrundbetrag beträgt dann 1 % der Bemessungsgrundlage von € 125.000,-- jährlich (bisher: 2,5 % von € 51.129,-- bei Altbauten und 5 % von € 51.129,-- bei Neubauten) über einen Förderzeitraum von acht Jahren, höchstens € 1.250,-- jährlich (bisher: € 2.556,-- für Neubauten, € 1.278,-- für Altbauten). Berücksichtigt werden bei der Bemessungsgrundlage
für die neue Eigenheimzulage übrigens
auch Modernisierungen, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf vorgenommen werden. Für jedes Kind kommt eine Kinderzulage von
€ 800,-- jährlich hinzu (alt: € 767,--).
- Ausbauten und Erweiterungen werden nach der Neureglung der Eigenheimzulage nicht mehr gefördert.
- Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird durch die neue Eigenheimzulage nur noch dann gefördert, wenn der Anspruchsberechtigte spätestens im letzten Jahr
des Förderzeitraumes in eine Genossenschaftswohnung einzieht
- Auch der Kreis derer, die nach der neuen Eigenheimzulage gefördert werden, wurde eingeschränkt. Nur Personen, die im Jahr des Kaufs und im Jahr davor
zusammengerechnet maximal € 70.000,-- (Verheiratete: € 140.000,--) brutto verdient haben, erhalten die neue Eigenheimzulage. Für
jedes Kind können € 30.000,-- hinzugerechnet werden. Die bisherigen Grenzen lagen bei € 81.807,-- für Alleinstehende und € 163.614,-- für Ehegatten in zwei Jahren.
- Ebenfalls neu: Reiche können sich nicht mehr arm rechnen – maßgebend beider neuen Eigenheimzulage ist nicht mehr der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich
eventueller Abschreibungen, sondern die Summe aller positiven Einkünfte.
Insgesamt erhofft sich die Bundesregierung, das gesamte Fördervolumen durch die Neuregelung der Eigenheimzulage um rund 30 % von derzeit etwa 11,5
auf rund acht Milliarden Euro jährlich einzuschränken.
Mit einer etwaigen Neuregelung oder Streichung ab 2007 durch den
Gesetzgeber ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor Ende
2005 zu rechnen.
Quelle: Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004), Artikel 6
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