Programme der KfW-Förderbank

Programme der KfW-Förderbank ab 2005

KfW Förderbank: Drei neue Förderprogramme ab 2005. Mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit

Ab dem 1. Januar 2005 sollen die Förderprogramme zum "Bauen, Wohnen und Energie sparen" der KfW-Förderbank transparenter und verständlicher gestaltet werden. Überschneidungen der Verwendungszwecke sollen entfallen. Das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003  wird zum 31. Dezember 2004 beendet, alle bisher förderfähigen Vorhaben werden in Zukunft neben dem unveränderten KfW-Wohneigentumsprogramm und dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Rahmen von drei neuen Programmen mitfinanziert:

  • Wohnraum Modernisieren: In diesem Programm werden die Förderung der Wohnraum-Mo­der­ni­sie­rung und der CO2-Minderung zusammen­gefasst. Das Programm kann für alle bestehenden Wohn­gebäude un­abhängig vom Bau­jahr genutzt werden. Für all­gemeine Moder­nisie­rungs­maßnahmen (Fenster­erneuerung, Sanitär­installation, Standard­heizungs­technik) wird eine Basis­förderung angeboten (STANDARD-Variante). Maß­nahmen zum Klima­schutz (Dämmungen, erneuerbare Energien) werden mit einem günstigeren Zins­satz gefördert (ÖKO-PLUS-Variante). Der Darlehens­höchst­betrag beläuft sich auf € 100.000,-- pro Wohn­ein­heit. Die Zinsen sind umso günstiger, je höher der Anteil klima­schutz­relevanter Maß­nahmen ist.
     
  • Solarstrom Erzeugen: Mit dem neuen Programm werden Photo­voltaik-Anlagen mit Darlehen bis max. € 50.000,-- gefördert. Mittel aus dem neuen Programm stehen privaten und gewerb­lichen Antrag­stellern sowie Land­wirten zur Verfügung. Anlagen mit einem Kredit­bedarf von mehr als € 50.000,--, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energie­sparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mit­finanziert werden.
     
  • Ökologisch Bauen: Die KfW-Energie­spar­häuser 40 und 60 werden in diesem neuen Programm zusammen­gefasst. Gefördert wird über Darlehen mit einem Zins­niveau unterhalb des Kapital­markt­zinses. Die Kon­ditio­nen für Passiv­häuser und KfW-Energie­spar­häuser 40 sind günstiger als für KfW-Energie­spar­häuser 60. Der Förder­höchst­betrag liegt bei € 50.000,--, beziehungs­weise € 30.000,-- (KfW-Energie­spar­häuser 60). Außerdem können Sie dieses Programm zur Finanzierung von Heiz­technik auf Basis erneuer­barer Energien für Neu­bauten nutzen: wird eine Heizungs­­anlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut, erhöht sich der Darlehens­betrag um bis zu € 10.000,--.

Die Verwendungszwecke aus dem ausgelaufenen KfW-Programm zur CO2-Minderung finden sich vollumfänglich in den oben genannten Programmen wieder. Die Kreditanträge für die neuen Förderbausteine können ab dem 1. Januar 2005 über die Hausbank an die KfW gestellt werden.

Quelle: BM für Wirtschaft und Arbeit, KfW-Förderbank
 

 
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