|
Ab dem 1. Januar 2005 sollen die Förderprogramme zum "Bauen, Wohnen und Energie
sparen" der KfW-Förderbank transparenter und verständlicher gestaltet werden.
Überschneidungen der Verwendungszwecke sollen entfallen. Das
KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003
wird zum 31. Dezember 2004 beendet, alle bisher förderfähigen Vorhaben werden
in Zukunft neben dem unveränderten KfW-Wohneigentumsprogramm und dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Rahmen von drei neuen Programmen mitfinanziert:
- Wohnraum Modernisieren: In diesem Programm werden die Förderung der
Wohnraum-Modernisierung und der CO2-Minderung zusammengefasst. Das Programm kann
für alle bestehenden Wohngebäude unabhängig vom Baujahr genutzt werden. Für
allgemeine Modernisierungsmaßnahmen (Fenstererneuerung, Sanitärinstallation, Standardheizungstechnik) wird eine Basisförderung angeboten
(STANDARD-Variante). Maßnahmen zum Klimaschutz (Dämmungen, erneuerbare Energien) werden mit einem günstigeren
Zinssatz gefördert (ÖKO-PLUS-Variante). Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf € 100.000,-- pro Wohneinheit. Die Zinsen sind umso günstiger, je höher der Anteil klimaschutzrelevanter Maßnahmen ist.
- Solarstrom Erzeugen: Mit dem neuen Programm werden Photovoltaik-Anlagen mit
Darlehen bis max. € 50.000,-- gefördert. Mittel aus dem neuen Programm stehen
privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten zur Verfügung. Anlagen
mit einem Kreditbedarf von mehr als € 50.000,--, die gewerblich betrieben
werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm
mitfinanziert werden.
- Ökologisch Bauen: Die KfW-Energiesparhäuser 40 und 60 werden in diesem
neuen Programm zusammengefasst. Gefördert wird über Darlehen mit einem Zinsniveau unterhalb des Kapitalmarktzinses. Die Konditionen für Passivhäuser und KfW-Energiesparhäuser 40 sind günstiger als für KfW-Energiesparhäuser 60.
Der Förderhöchstbetrag liegt bei € 50.000,--, beziehungsweise € 30.000,-- (KfW-Energiesparhäuser 60). Außerdem können Sie dieses Programm zur Finanzierung von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien für Neubauten nutzen: wird eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut, erhöht sich der Darlehensbetrag um bis zu € 10.000,--.
Die Verwendungszwecke aus dem ausgelaufenen KfW-Programm zur CO2-Minderung finden
sich vollumfänglich in den oben genannten Programmen wieder. Die Kreditanträge für die neuen Förderbausteine können ab dem 1. Januar 2005 über die Hausbank an die KfW gestellt werden.
Quelle: BM für Wirtschaft und Arbeit, KfW-Förderbank
|